Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB) meint:
Blower-Door-Tests sind mehr als nur Kennwert-Lieferanten
Lesen sie hier die ausführliche Pressemeldung des Fachverbandes
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Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB) meint:
Blower-Door-Tests sind mehr als nur Kennwert-Lieferanten
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Die ab 01.04.2016 geltenden Förderstufen im Neubau von Wohngebäuden sind das KfW Effizienzhaus 40 Plus, KfW Effizienzhaus 40 und das KfW Effizienzhaus 55. Für Nichtwohngebäude gibt es weiterhin eine Förderstufe KfW Effizienzhaus 70.
Das ab 01.04.2016 für Wohngebäude ebenso neu eingeführte "KfW Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten" mit vereinfachtem Nachweisverfahren enthält den erforderlichen Nachweis der Luftdichtheit mit n50 ≤ 1,5 1/h.
Damit das neue Traumhaus lange Freude macht, kommt es auf eine einwandfreie Bauausführung an. Ein gutes Indiz für Bauqualität ist der Zustand der Gebäudehülle: Nur wenn alle Beteiligten fehlerfrei arbeiten, kann ein lückenlos dichtes Haus entstehen. Das reicht von der fachgerechten Planung und Materialauswahl bis zur gewissenhaften Umsetzung. Auch anschließende Gewerke müssen Vorsicht walten lassen, um die Dichtheitsebene nicht nachträglich zu beschädigen. Experten vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (www.flib.de) empfehlen angehenden Hausbesitzern, die Gebäudehülle am besten zweimal per Blower-Door-Test überprüfen zu lassen: einmal vor dem Start des Innenausbaus, ein zweites Mal im bezugsfertigen Haus. Finden sich dabei keine nennenswerten Undichtigkeiten, ist man auf der sicheren Seite. Denn eine rundum dichte Bauweise verhindert nicht nur, dass warme Heizungsluft durch Ritzen und andere Fehlstellen unkontrolliert nach außen strömt und so den Energiebedarf nach oben treibt. Durch Lecks in der Hülle könnte auch feuchte Innenraumluft in die Konstruktion gelangen und dort schwere Bauschäden auslösen. Spätestens dann würde der Traum vom Eigenheim zum ausgewachsenen Alptraum. Frühzeitig entdeckt hingegen lassen sich Fehlstellen in der Regel rasch und kostengünstig nachbessern.
Drei Zimmer, Küche, Bad, Energieausweis:
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Registrierung und Prüfung von künftigen Energieausweisen
Ab Inkrafttreten der neuen EnEV am 1. Mai 2014 übernimmt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Registrierung aller neu ausgestellten Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen sowie die erste Stufe der Kontrolle der Ausweise und Berichte (Validitätsprüfung). Diese Zuständigkeit gilt zunächst für sieben Jahre. Für die Registrierung richtet das DIBt eine eigenständige Website ein, die voraussichtlich ab dem 1. April 2014 verfügbar sein wird.
NEU! Ab 01.03.13 verlangt die KfW-Bank ab Effizienzhaus 70, 55 und 40 die Bauqualitätsmessung gem DIN 13829 (Blower-Door).
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